Zeugnis
Gemäss § 31 Volksschulgesetz sind Schülerinnen und Schüler regelmässig zu beurteilen. Beurteilt werden die Leistungen in den Fächern, die Lernentwicklung und das Verhalten.
Die Leistungen werden im Schulzeugnis abgebildet. Schülerinnen und Schüler erhalten zweimal im Jahr ein Zeugnis, jeweils Ende Januar und am Ende des Schuljahres.*
Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Volksschulamtes genauer! Es gibt dort eine sehr ausführliche Broschüre zum Thema Beurteilen und Schullaufbahnentscheidungen sowie erläuterte Beispiele für Elterngespräche im Kindergarten bzw. 3.-Klass oder 5.-Klasszeugnis.
In der Schule Kolbenacker geben wir die Zeugnisse in der Regel am Freitag der zweitletzen Woche vor den Ferien ab.
Übertritt in die Oberstufe
Über die Rolle des Zeugnisses für die Zuteilung in die Oberstufe sowie den ganzen Zuteilungsprozess werden die Eltern der 6.-Klässler und 6.-Klässlerinnen anfangs der 6. Klasse an einem Elternabend genau informiert. Des weiteren verweisen wir auf die oben erwähnte Broschüre sowie die Internetseite des Volksschulamts.
*Im Moment (April 2012) schaut es so aus, dass der Regierungsrat die Häufigkeit der Zeugnisausstellung verringert.
